Versicherung bei Wasserschaden: Was deckt die Police?
Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt? Wir erklären, welche Versicherung für Rohrbruch, Hochwasser und Hausrat zuständig ist und welche Dokumente Sie brauchen.
Gebäudeversicherung: Das wichtigste Element
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab – also feuchte Wände, nassen Estrich, beschädigte Decken und Leitungen. Das gilt für Rohrbrüche, Leitungswasserschäden und oft auch Elementarschäden.
Hausratversicherung für Inventar
Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und Kleidung sind über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn sie durch Wasser beschädigt wurden. Auch hier gilt: den Schaden umgehend melden und fotografieren.
Was ist ein Leitungswasserschaden?
Darunter fallen Schäden durch undichte oder geplatzte Wasserleitungen, defekte Armaturen oder Haushaltsgeräte. Die Gebäudeversicherung greift, wenn die Leitung innerhalb des Gebäudes verläuft und der Schaden plötzlich eintritt.
Wichtige Dokumente für die Abrechnung
Für die Versicherung benötigen Sie Fotos vom Schaden, ein professionelles Trocknungsprotokoll, Rechnungen der Sanierungsfirma und den Schadensbericht. Wir erstellen die Dokumentation für Sie.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch die Leckortung?
Muss ich die Rechnung selbst vorstrecken?
Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?
Wasserschaden im Allgäu?
Wir sind rund um die Uhr für Sie da – von der Leckortung bis zur Trocknung.
0176 / 10316044